Seit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes(DVG) am 19. Dezember 2019 gelten Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) fortan als Medizinprodukt. Versicherte haben dadurch Anspruch auf eine digitale Versorgung mit Gesundheitsanwendungen. Anträge zur Aufnahme und die Verwaltung des DiGA-Verzeichnis, erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medikamente (BfArM).
DiGA durchlaufen eine spezielle Qualitätskontrolle und müssen einen positiven Gesundheitseffekt, einen medizinischen Nutzen oder eine patientenrelevante Verfahrens- und Strukturverbesserung aufweisen. Bewiesen werden kann dies durch eine Studie, die in dem Deutschen Register Klinischer Studien eingetragen wird.
Das Ziel dieses Projektes ist es, die Datenerhebung von Studien für standardisierte medizinische Fragebögen zu vereinfachen. Dazu wurde ein Konzept entworfen, um die Anonymität zu gewährleisten, sowie eine vorteilhafte Datenerhebung für Studienteilnehmer zu ermöglichen. Mithilfe des Prototyp-Entwicklungstool Figma wurde ein nutzerfreundliches Design für eine mobile Applikation erstellt. Die mobile Applikation ermöglicht es, den Fragebogen zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Des Weiteren erlebt der Studienteilnehmer durch das Infinite-Scroll-Feature eine angenehme und schnelle Bearbeitung des Fragebogens. Nach Beendigung des Fragebogens werden die Daten anonymisiert an den zugehörigen Server weitergeleitet.
-Serverseitiges Auswertungs- und Analyseverfahren -machine learning oder deep learning zur Analyse von Studiengruppen